Dipl.-Ing. H. Seidel (ehemaliger Sendereinschaltingenieur) erlebte, dass die meisten Ärzte nichts über die Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen wussten und dass auffallend viele seiner an Hochfrequenzsendern arbeitenden Kollegen vor dem Rentenalter starben. Daher reichte er am 11.11.1992 eine Petition wegen Elektrosmog beim Bayerischen Landtag ein.
Er bat um universitäre Forschungen über Langzeitschäden, Ausbildung von Ärzten und Juristen über Hochfrequenzerkrankungen, unabhängige arbeitsmedizinische Gutachter, Senkung der Grenzwerte und Erfassung der Erkrankungen und Todesursachen der Fachgruppe "Sendertechnisches Personal" ab 1960.

Petition wg. Elektrosmog

Sehr geehrte MdL vom Bayerischen Landtag!
Anlässlich des Symposiums Elektrosmog vom 20.11.92 reiche ich, der zum betroffenen Personenkreis nach VDE 0848 Teil 2 bis 4 gehört, folgende Petition gegen Elektrosmog zur Weiterleitung an die Bundesregierung ein:

  1. Profession eines Lehrstuhls an der TU München "Elektrosmog und Langzeitschäden"
    1. Ausbildung von souveränen Arbeitsmedizinischen Gutachtern für elektromagnetische Gutachten bei Berufs- und Zivilschäden.
    2. Ausbildung von Medizinern zur Elektrosmog-Therapie
    3. Ausbildung von Juristen für Schadenersatzklagen
    4. Der Personenkreis 1.1 bis 1.3 darf nicht für EM-Betreiberinteressen tätig werden!
    5. Verzeichnis des Personenkreises nach 1.1 bis 1.3.
  2. Gesetz zur Beseitigung unzulässiger Elektrosmog-Grenzwerte, bzw. Durchführung von Schutzmaßnahmen
    1. Elektrosmog-Grenzwerte soweit nach internationalem Erkenntnisstand senken, dass mit größter Wahrscheinlichkeit gesundheitliche Langzeitschäden vermieden werden.
    2. Rechtsschutz der Elektrosmog-Experten gegen Diskriminierungen und Verleumdungen wg. sogenannter geschäftsschädigender Äußerungen!
  3. Krankenanamnese des Personenkreises nach VDE 0848 Teil 2 bis 4 ab 1960 nach inzwischen bekannten Ursachen von Todesfällen und Schäden analysiert, infolge nichtionisierender elektromagnetischer Felder am
    1. Arbeitsplatz, z.B. Fachgruppe "Sendertechnisches Personal"
    2. Arbeitsplatz, Computer, etc.
  4. Staatliche Förderung der ehrenamtlich arbeitenden Elektrosmog-Selbsthilfegruppen und -vereine.
  5. Ich bitte alle Verantwortlichen meine Petition ernsthaft zu überdenken; denn es macht keinen wirtschaftlichen Sinn, den bereits messbaren EM-Schaden leugnen zu wollen! Eine Kostenlawine überrollt bereits alle Krankenkassen. Lesen Sie hierzu die ausführlichen EM-Recherchen von Dr. W. Volkrodt und Analysen zur AOK-Statistik

Mit vorzüglicher Hochachtung!

H.Seidel
(ehem. Sendereinschalting.)


Am 17.01.94 wurde die Eingabe in Berufung auf das Bundesamt für Strahlenschutz vom Bayerischen Landtag für erledigt erklärt:

Sehr geehrter Herr S.,
der Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen des Bayer. Landtags hat Ihre Eingabe in der Sitzung vom 02.12.93 behandelt. Nach Erörterung der Angelegenheit wurde beschlossen, Ihre Eingabe aufgrund der Erklärung der Staatsregierung gem. § 82 Buchst. A der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag als erledigt zu betrachten.
Die Stellungnahme des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, die die Grundlage für das Beratungsergebnis darstellt, lege ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerialrat Miller

Die Erfassung der Erkrankungen des sendertechnischen Personals wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
"Epidemiologische Untersuchungen sind aufwendig, dauern lange und sind in der Bundesrepublik Deutschland durch das Fehlen entsprechender umfassender Register und durch bestehende Datenschutzvorschriften erschwert. Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt daher der Überprüfung von Hypothesen über mögliche Wirkungsmechanismen den Vorzug."

Warum hat das BfS von der Erfüllung dieser einleuchtenden Bitte abgeraten?

Die vorgebrachte Begründung überzeugt nicht, da Daten über das Funkpersonal vorlagen. Durch Überprüfen von Hypothesen kann man real auftretende Erkrankungen nicht erkennen.
Eine Erfassung der Erkrankungen und Todesursachen einschließlich des durchschnittlichen Sterbealters des sendertechnischen Personals wäre machbar und dringend notwendig gewesen. Die Ablehnung der Bitte des Senderingenieurs hat die bereits aufgetretenen Erkrankungen im Dunkeln gelassen. In den folgenden 17 Jahren sind weitere Nachrichtentechniker erkrankt. Auch diese Erkrankungsfälle wurden nicht erfasst und ausgewertet.

Selbst die ICNIRP schrieb 1998 in ihren Richtlinien regelmäßige Untersuchungen vor:
"ICNIRP stellt fest, dass die eine Exposition durch elektrische und magnetische Felder bewirkenden Unternehmen für die Einhaltung dieser Richtlinien in allen Bestandteilen verantwortlich sind.
Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten umfassen technische und verwaltungsmäßige Kontrollen, Personenschutzprogramme sowie die medizinische Überwachung (ILO 1994)."