Dipl.-Ing. H. Seidel (ehemaliger Sendereinschaltingenieur) erlebte, dass die meisten Ärzte nichts
über die Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf den Menschen wussten und dass auffallend viele
seiner an Hochfrequenzsendern arbeitenden Kollegen vor dem Rentenalter starben. Daher reichte er am 11.11.1992 eine Petition
wegen Elektrosmog beim Bayerischen Landtag ein.
Er bat um universitäre Forschungen über Langzeitschäden, Ausbildung von Ärzten und Juristen über
Hochfrequenzerkrankungen, unabhängige arbeitsmedizinische Gutachter, Senkung der Grenzwerte und
Erfassung der Erkrankungen und Todesursachen der Fachgruppe "Sendertechnisches Personal" ab 1960.
Sehr geehrte MdL vom Bayerischen Landtag!
Anlässlich des Symposiums Elektrosmog vom 20.11.92 reiche ich, der zum betroffenen Personenkreis
nach VDE 0848 Teil 2 bis 4 gehört, folgende Petition gegen Elektrosmog zur Weiterleitung an die Bundesregierung ein:
Mit vorzüglicher Hochachtung!
H.Seidel
(ehem. Sendereinschalting.)
Am 17.01.94 wurde die Eingabe in Berufung auf das Bundesamt für Strahlenschutz vom Bayerischen Landtag für erledigt erklärt:
Sehr geehrter Herr S.,
der Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen des Bayer. Landtags hat Ihre Eingabe in der Sitzung vom 02.12.93
behandelt. Nach Erörterung der Angelegenheit wurde beschlossen, Ihre Eingabe aufgrund der Erklärung der
Staatsregierung gem. § 82 Buchst. A der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag als erledigt zu betrachten.
Die Stellungnahme des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, die die Grundlage für das
Beratungsergebnis darstellt, lege ich zu Ihrer Kenntnisnahme bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerialrat Miller
Die Erfassung der Erkrankungen des sendertechnischen Personals wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
"Epidemiologische Untersuchungen sind aufwendig, dauern lange und sind in der Bundesrepublik Deutschland
durch das Fehlen entsprechender umfassender Register und durch bestehende Datenschutzvorschriften erschwert.
Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt daher der Überprüfung von Hypothesen über
mögliche Wirkungsmechanismen den Vorzug."
Warum hat das BfS von der Erfüllung dieser einleuchtenden Bitte abgeraten?
Die vorgebrachte Begründung überzeugt nicht, da Daten über das Funkpersonal vorlagen. Durch
Überprüfen von Hypothesen kann man real auftretende Erkrankungen nicht erkennen.
Eine Erfassung der Erkrankungen und Todesursachen einschließlich des durchschnittlichen Sterbealters des
sendertechnischen Personals wäre machbar und dringend notwendig gewesen. Die Ablehnung der Bitte des Senderingenieurs
hat die bereits aufgetretenen Erkrankungen im Dunkeln gelassen. In den folgenden 17 Jahren sind weitere Nachrichtentechniker
erkrankt. Auch diese Erkrankungsfälle wurden nicht erfasst und ausgewertet.
Selbst die ICNIRP schrieb 1998 in ihren Richtlinien regelmäßige Untersuchungen vor:
"ICNIRP stellt fest, dass die eine Exposition durch elektrische und magnetische Felder bewirkenden
Unternehmen für die Einhaltung dieser Richtlinien in allen Bestandteilen verantwortlich sind.
Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten umfassen technische und verwaltungsmäßige
Kontrollen, Personenschutzprogramme sowie die medizinische Überwachung (ILO 1994)."