12.09.2005: Ehepaar M. an Oberbürgermeister Lorig:
"... Seit ca. 2 Monaten befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca. 20-30 Meter) ...
eine Mobilfunkanlage, die uns starke gesundheitliche Probleme bereitet, als diese wären:
starke Hitzegefühle mit einhergehenden, nicht mit Schmerzmitteln zu unterdrückenden Kopfschmerzen,
Herzrasen, aus unerklärlichen Gründen lange anhaltendes Nasenbluten, überhöhter
Augendruck, was zur Folge hat, dass die Bindehaut gereizt ist, bis hin zu einem unangenehmen Brechgefühl,
um nur einige Auffälligkeiten zu nennen. Auch Umfragen in der Nachbarschaft bestätigen ebenfalls
identische und unerklärliche Gesundheitsprobleme ...
Unser Sohn und Ehefrau haben schon die Konsequenzen gezogen und werden von hier wegziehen.
Sie sind noch jung, aber was passiert mit den älteren Menschen?"
19.09.2005: Untere Bauaufsichtsbehörde an Vodafone und an die BNetzA:
"Hinsichtlich der o.a. von Ihnen errichteten Mobilfunkanlage sind aus der Nachbarschaft massive
Beschwerden hier eingegangen. Die im Strahlenbereich dieser Anlage wohnenden Anlieger klagen über
starke gesundheitliche Probleme ...
Da jedoch aufgrund der vorgenannten berechtigten Nachbarbeschwerden davon auszugehen ist, dass von der o.a.
Anlage eine gesundheitliche Gefährdung ausgeht, darf ich Sie bitten, die Anlage unverzüglich
dahingehend zu überprüfen und mir über das von Ihnen Veranlasste Mitteilung zu machen."
21.09.2005: Oberbürgermeister an Ehepaar M.:
"... Allein die Prüfung, ob die Mobilfunkanlage entsprechend den einschlägigen Vorschriften betrieben
wird, kann jedoch nach meiner Auffassung keine Antwort darauf geben, ob Ihre gesundheitlichen Beschwerden auf die
Mobilfunkanlage zurückzuführen sind ..."
26.09.2005: Vodafone an Ehepaar M.:
"... Beim Aufbau, wie auch beim Betrieb unserer Mobilfunkstationen, werden alle gesetzlichen Auflagen und
internationalen Sicherheitsstandards eingehalten. Die Einhaltung dieser Auflagen und Grenzwerte sind der
Vodafone D2 GmbH im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) zwingend vorgeschrieben.
Inhaltlich folgt diese Rechtsverordnung den international akzeptierten Grenzwertempfehlungen der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) unverändert. Nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung und
Technik, bei Einhaltung der Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzgebers, ist keine gesundheitliche
Beeinträchtigung der im unmittelbaren Umfeld wohnenden und arbeitenden Menschen durch
Mobilfunksendeanlagen zu erwarten ..."
04.10.2005: Ehepaar M. an Oberbürgermeister Lorig:
"... Nach mehrmaligen Anrufen unsererseits war die Regulierungsbehörde bereit, eine Überprüfung
der Anlage vorzunehmen. Am 28.09.2005 kamen zwei Herren bei uns vorbei und erklärten uns durch Anschauen der
Mobilfunkanlage deren korrekte Funktionsweise. Eine entsprechende Messung konnte allerdings nicht vorgenommen werden,
da momentan kein entsprechendes Gerät zur Verfügung stand.
... Unsere gesundheitlichen Beschwerden haben sie recht wenig bzw. überhaupt nicht interessiert.
Wohl aber konnten sie uns durch eine Überprüfung versichern, dass unser Fernsehgerät fehlerfrei ist.
Das ist aber zur Zeit vollkommen egal, da ein Aufenthalt in unserer Wohnung jeden Tag mehr zu einer Folter wird.
Hierauf telefonierten wir mit einem Herrn von der Firma Vodafone und beschrieben ihm unsere gesundheitlichen
Beschwerden, die mittlerweile wesentlich schlimmer geworden sind.
Daraufhin kam er am 30.09.2005 tatsächlich persönlich vorbei, überprüfte die Sachlage mit einem
Messgerät, das allerdings nach eigener Aussage ungeeignet für diese Art der Messung war, da ein
entsprechendes Gerät so schnell nicht aufzutreiben sei.
Er fotografierte die Anlage und wollte uns überzeugen, dass unsere elektrischen Geräte (Toaster usw.)
uns mehr schädigen als ihre Anlage."
10.10.2005: Vodafone an Ehepaar M.:
"In dem persönlichen Gespräch hatten Sie gebeten zu prüfen, ob eine zeitlich begrenzte Abschaltung
eines Sektors möglich wäre. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es eine
grundsätzliche Entscheidung des Unternehmens gibt, derartige Abschaltungen nicht vorzunehmen.
Dies ist u.a. durch den gesetzlichen Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber begründet.
... Wir können Ihnen nochmals versichern, dass es auch nach Einschätzung der internationalen
Expertengremien keinerlei Zusammenhang zwischen den von Ihnen geschilderten Symptomen und Mobilfunkanlagen gibt ..."
10.10.2005: Protokoll von Rechts- und Ordnungsamt über Ortstermin mit Messung
im Anwesen der Familie L.:
"... Auf dem der Terrasse vorgelagerten Gartengelände befindet sich ein hochwüchsiges Nadelgehölz
mit abgestorbenem Geäst. Auch eine kleine Topftanne auf der Terrasse weist abgestorbene Zweige auf.
Im rückwärtigen Gartenbereich des Anwesens D.straße Nr. 123 befindet sich ebenfalls ein
besonders im oberen Teil stark beschädigter Baum. Dieses Anwesen befindet sich direkt neben dem Anwesen
R.straße 1 mit der Mobilfunkanlage.
Die Eheleute M. schildern ihre Beeinträchtigungen: Brennen im ganzen Körper,
spontanes ruckartiges Nasenbluten, blutunterlaufene Augen, erhöhtes Trinkbedürfnis, auch in
den anderen Räumen des Anwesens. Herr L. hat Verbrennungen im Gesicht, er trägt zum Schutz einen Bauhelm.
1. Messergebnis: Maximalwert 1,11 V/m, Durchschnittswert 0,57 (Grenzwert 60 V/m)."
12.12.2005: Vodafone an Frau R.:
"Die getätigten Aussagen widersprechen dem aktuellen Stand der Forschung und den Meinungen internationaler und
deutscher Expertenkommissionen - z.B. der Strahlenschutzkommission (SSK) -, die deutlich feststellen, dass die Grenzwerte
der 26. BImSchV geeignet sind, vor allen bekannten negativen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder
(auch so genannten "athermischen Wirkungen") zu schützen."
15.01.2006: Bürgerinitiative Völklingen/Heidstock an Herrn Hecken, Minister für
Justiz, Gesundheit und Soziales (1. Schreiben):
"Ich wende mich an Sie als Gesundheitsminister des Saarlandes, da die Gesundheit der in der Umgebung des Anwesens
Völklingen, R.straße 1, lebenden Menschen in Gefahr ist.
Auf dem Dach dieses Anwesens wurde im Sommer 2005 eine UMTS-Antenne von der Firma Vodafone installiert. Seit diesem
Zeitpunkt häufen sich die gesundheitlichen Beschwerden in unterschiedlichem Ausmaß. Einige Nachbarn sind
so sehr betroffen, dass sie sich kaum noch in ihren Häusern aufhalten können. Wie Ihnen bekannt ist,
gibt es über das Gefährdungspotential solcher Mobilfunkanlagen unterschiedliche Auffassungen.
Die gesundheitlichen Beschwerden der Anwohner sind allerdings Fakt. Meine 9-jährige
Tochter und ich leiden verstärkt unter Schlafstörungen ...
Aus diesem Grund wende ich mich an Sie als Gesundheitsminister mit der Bitte, alle Möglichkeiten zu
überprüfen, die zu einer positiven Lösung des Problems für uns betroffene Bürger führen ..."
März 2006: Besuch von Herrn O. Schreiner, MdB, bei Ehepaar L. und weiteren Nachbarn
24.03.2006: Schreiben von MdB O. Schreiner an Vodafone:
"Im Nachgang zu einer Podiumsdiskussion in der Gemeinde 66780 Rehlingen-Siersburg, zu der u.a. auch der dortige
Bürgermeister, Herr Martin Silvanus eingeladen hatte, habe ich auf deren Einladung hin die Familie L. in
66310 Völklingen (...) besucht. Herr und Frau L. sowie weitere dazu geladene Nachbarn trugen vor, dass sich
bei ihnen nur einige Wochen nach der Inbetriebnahme eines Mobilfunksenders in der unmittelbaren Nachbarschaft
(R.straße 1) verschiedene Krankheitssymptome eingestellt hätten, die so schwerwiegend seien, dass sie sich
nur noch vorübergehend im jeweiligen Haus aufhalten könnten. Die Betroffenen seien bis zur Inbetriebnahme
der Anlage weitgehend beschwerdefrei gewesen, so dass ein ursächlicher Zusammenhang der Inbetriebnahme der Anlage
und der Beschwerden auf der Hand liege. Ich selbst mag auf Grund fehlender Fachkenntnis die Vorgänge
nicht beurteilen.
Gleichwohl habe ich bei dem Besuch den Eindruck gewonnen, dass es sich bei den Betroffenen nicht um
"eingebildete Kranke" handelt. ... Aus den genannten Gründen bitte ich darum, die
Mobilfunkanlage aus dem dichten Wohngebiet in einen anderen Standort umzusetzen. ..."
10.07.2006: Bürgerinitiative Völklingen/Heidstock an Herrn Hecken, Minister für
Justiz, Gesundheit und Soziales (2. Schreiben):
"... Trotz mehrmaliger Anschreiben Betroffener hat sich an unserer prekären Situation vor Ort immer noch
nichts getan zur Aufklärung der gehäuften Erkrankungen. Immerhin sind die Anwohner hier
im Umkreis der Antenne schon seit Monaten erkrankt, seltsamerweise erst seit dem Aufbau der Antenne
häufen sich die Beschwerden, bis hin zu starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Der Zustand wird immer unerträglicher. Sollten nicht zuerst die potentiellen Gefährdungen und
Schädigungen der Anwohner zweifelsfrei geklärt sein - was bis heute nicht der Fall ist!
Nicht nur zu unserem Schutz, sondern um alle Menschen hier im Saarland zu schützen. Es ist unverantwortlich,
solch eine unerprobte Technik immer weiter auszubauen, ohne Rücksicht auf Verluste ..."
26.01.2007: Bürgerinitiative Völklingen/Heidstock an Herrn Hecken, Minister für
Justiz, Gesundheit und Soziales (3. Schreiben):
"Hiermit wende ich mich nochmals an Sie, den Gesundheitsminister des Saarlandes, im Namen der Betroffenen und
als Interessensvertreter.
Die Menschen hier vor Ort können es einfach nicht begreifen, warum bisher das
Gesundheitsamt immer noch nicht tätig geworden ist. Seit der Inbetriebnahme der UMTS-Antenne mit
Richtfunk (im Juni 2005) hier in der R.straße 1 hat sich die Lebensqualität sehr verschlechtert.
Gehäufte Erkrankungen, Minderung der Lebensqualität in den Anwesen, die sich nach und nach rund um den
Sendemasten verstärken sind schon fast "Normalzustand" (Je nach Strahlenbelastung der Anwohner
mehr oder weniger schlimm)!
Mittlerweile liegen weitere Beweise und Gutachten vor, die belegen, dass Menschen in der Nähe des
Sendemastes immer mehr gesundheitlich abbauen. Viele Wohnungen rund um den Sendemasten stehen mittlerweile leer.
Für die Hauseigentümer ist dies hier eine fatale Situation, auch fehlt es den Menschen an finanziellen
Mitteln, sich ausreichend zu schützen in ihrem Eigentum. Kein normales Leben in den Wohnungen um den
Sendemasten ist in unmittelbarer Nähe mehr möglich. Auch häufen sich die Arztbesuche der Bewohner,
manch einer kann ohne medikamentöse Hilfe nicht in seiner Wohnung sein. Ist dies nicht schon Beweis genug
hier endlich einzuschreiten und diese massive Mobilfunkanlage außerhalb des bewohnten Bereichs umzusetzen,
bis die Technologie weiter ausgereift ist?
Sollte das Einhalten der jetzigen Grenzwerte das einzige Argument sein, das gegen uns spricht, so sagt dies doch aus,
dass die Grenzwerte nichts als "Phrasen" sind. Wir Betroffene wissen es besser, denn wir erfahren die
Einwirkungen der UMTS-Antenne am eigenen Leib! Grenzwerte? Eine Täuschung der Öffentlichkeit?
Oder einfach nur Unwissenheit und Irrglaube? ...
Bezüglich unseres Gespräches am Montag den 22.01.2007 im Rathaus Völklingen (unter Zeugen)
endlich hier vor Ort einzuschreiten und sich der Angelegenheit anzunehmen, so wie Sie es öffentlich
versprochen haben, erwarten wir Ihre Rückantwort in den nächsten zwei Wochen."
Herr und Frau M. haben im Frühjahr 2007 wegen unerträglicher Beschwerden ihr Haus verlassen müssen.