Resolution: Mobilfunkanwendungen und Gesundheit
Tagung der Umweltmediziner am 19. November 2005
Erarbeitet von den Referaten für Umweltmedizin der Landesärztekammern und der
Österreichischen Ärztekammer. Verabschiedet bei der 13. Jahresfortbildungstagung Umweltmedizin der
Österreichischen Ärztekammer "Gesundheitsrisiko Mobilfunk" am 19. November 2005,
St. Pölten, Österreich
Epidemiologische und experimentelle Untersuchungen an Menschen, lebenden Organismen und Zellkulturen zeigen,
dass elektromagnetische Felder, wie sie u.a. bei der Nutzung von Mobiltelefonen und im Umfeld von
Mobilfunkbasisstationen auftreten, Wirkungen haben, von denen einige die Gesundheit beeinträchtigen können.
Ähnliche Wirkungen sind auch bei der Nutzung von Schnurlostelefonen und WLAN zu erwarten.
Die bisher in Österreich zum Schutz der Gesundheit gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF)
getroffenen Maßnahmen sind aus ärztlicher Sicht nicht ausreichend. Daher werden nachfolgend
Empfehlungen und Maßnahmen vorgeschlagen.
- Es wird empfohlen, bei elektromagnetischen Quellen wie z.B. Mobilfunknetzen das Minimierungs- und
Vorsorgeprinzip anzuwenden.
- Es wird empfohlen, Mobil- und Schnurlostelefone nur für wichtige und dringende Gespräche und
nur kurz zu nutzen.
- Es wird empfohlen, Schnurlostelefone durch Schnurtelefone zu ersetzen.
- Es wird empfohlen, Breitbandanwendungen kabelgebunden zu realisieren.
- Es wird empfohlen, die ärztliche Anamnese im Hinblick auf EMF zu erweitern und bei Verdachtsmomenten
messtechnisch abzuklären.
- Es wird angeregt, Standards zur Abklärung von möglichen Zusammenhängen zwischen EMF-bezogenen
Krankheitsbildern aus- und fortzubilden.
- Es wird empfohlen, ein Gesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (EMF) unter Berücksichtigung des
Vorsorgeprinzips, des Schutzes bei Langzeitexpositionen und des Schutzes besonders empfindlicher Gruppen zu erarbeiten
und zu verabschieden.
- Es wird empfohlen, ein unabhängiges nationales Beratungsgremium zu EMF bei der Österreichischen Akademie
der Wissenschaften einzurichten.
- Es wird empfohlen, Melde- und Beratungsstellen zu EMF-bezogenen Beschwerden bei den Landesbehörden einzurichten:
- Inzidenz- und Interventionsstudien
- Abklärung von örtlichen und zeitlichen Krankheitshäufungen
- Es wird empfohlen, einen EMF-Bildungsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
- Es wird empfohlen, einen EMF-Präventionsplan zu erarbeiten und umzusetzen.