Anlage zu Bericht 15

Deutscher Wetterdienst
GB Forschung und Entwicklung
Meteorologisches Observatorium Hohenpeißenberg

Deutscher Wetterdienst
PB1
Auf dem Dienstweg

PB17B Herrn Schütz
ÖPR
Aushang MOHp

Hohenpeißenberg, 02. Februar 2004

Bitte um Entbindung vom Amt des Sicherheitsbeauftragten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Firma Müller-BBM hat eine sehr hohe elektromagnetische Strahlenbelastung für die Mitarbeiter am MOHp, besonders im Altbau festgestellt. Es sind bereits mehrere Mitarbeiter (darunter ein besonders schwerer Fall, siehe Gutachten des Umweltmediziners Dr. med. Hans-C. Scheiner) nachweislich daran erkrankt. Meine Hinweise und Warnungen als Sicherheitsbeauftragter wurden bisher ignoriert. Daher sehe ich mich moralisch und ethisch nicht mehr in der Lage, das Amt eines Sicherheitsbeauftragten auszuüben.
Es ist für mich unverständlich, dass Wissenschaftler und Fachkräfte des Deutschen Wetterdienstes die Forschungsergebnisse von seriösen und anerkannten Wissenschaftlern - die weltweit die Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung erforschen und seit Jahren erforscht haben - nicht wahrhaben wollen und behaupten, dass der Schutz der Bediensteten durch Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV gewährleistet sei.

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, RWTH Aachen, im April 2000: "Die Standortbescheinigung auf der Grundlage der 26. BImSchV von 1996 bietet keine Schutzwirkung. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissentliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden). Der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein. Die Bevölkerung ist kein Versuchsfeld, weder technisch-biologisch noch wirtschaftspolitisch (Mobilfunkbetreiber-Umsätze gegen Gesundheitskosten)."

"Wo man Dauerbelastungen durch elektromagnetische Felder herabsetzen kann, da sollte man es tun." Bundesamt für Strahlenschutz BfS (1996)

"Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen." Weltgesundheitsorganisatione WHO zum Thema Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern (Oktober 1999)

"Biologische Wirkungen von elektromagnetischen Feldern bestehen unbestreitbar. Auch über Zusammenhänge mit Krankheiten, besonders Leukämie und Krebs, liegen Untersuchungsergebnisse vor. Die Ergebnisse von Untersuchungen an Mensch und Tier zeigten sehr ähnliche Effekte. Elekromagnetische Felder können als Disstressor bewertet werden, dessen pathogene Wirkung erst nach Jahren sichtbar wird." Prof. Dr. Karl Hecht, Leiter des Pathologischen Institutes der Berliner Charite und Direktor des Institutes für Stressforschung, nach Auswertung von 1.500 russischen Forschungsergebnissen im Auftrag des Bundesinstitutes für Telekommunikation (Juli 2001)

"Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Folgen neuer Techniken muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind." " Wo ernsthafte und irreversible Gesundheitsschäden drohen, darf wissenschaftliche Unsicherheit nicht benutzt werden, um kostenverursachende Maßnahmen, die Umweltschäden vorbeugen, zurückzustellen." Regierungschefs bei der Umweltkonferenz in Rio de Janeiro (2000)

"Maßnahmen sollen dann ergriffen werden, wenn negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch wenn es dafür noch keinen echten Beweis gibt." Umweltkonferenz der Vereinten Nationen, Rio de Janeiro (1992)

"Ein empfehlenswerter und realistischer Vorsorgewert ist 10 Mikrowatt pro Quadratmeter." Magazin Öko-Test zur Strahlung an Mobilfunk-Basisstationen, Heft 4/2001 in Absprache mit Dr. Lebrecht von Klitzing (Medizinische Universität Lübeck), Prof. Dr. Günter Käs (Universität der Bundeswehr) und Baubiologie Maes, Neuss

Die Strahlungswerte bei uns im Altbau liegen um den Faktor 1000 höher als oben gefordert, mit Abschirmmaßnahmen könnten die Werte beträchtlich gesenkt werden! Die Kosten dieser Maßnahme liegen weit unter den verursachten Krankheitskosten.

Ich kann es mit meinem Gewissen nicht länger vereinbaren, als Sicherheitsbeauftragter tätig zu sein, wenn diese Fakten ignoriert, das Grundgesetz und die Bauordnung nicht beachtet werden. Allein das fehlende Verständnis seitens der Dienststellenleitung im Falle eines erkrankten Mitarbeiters, der aus seinem verstrahlten Zimmer im Altbau (A-205) in ein leerstehendes strahlungsgeschütztes Zimmer im Neubau (N-110) umziehen möchte, zeigt mir, dass das Fortschreiten der Erkrankung bewusst in Kauf genommen wird.

Ich bitte Sie daher, mich vom Amt des Sicherheitsbeauftragten zu entbinden. Ich möchte mich nicht länger mitschuldig fühlen müssen an der Erkrankung meiner Kollegen.

"Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit." Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2

"Bauten sind so zu errichten, dass sie das Leben oder die Gesundheit des Menschen und die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährden." Bauordnung, Artikel 3

Mit freundlichen Grüßen
Werner Funk