Berichte aus Völklingen, Saarland (Mobilfunk)

12.09.2005: Ehepaar M. an Oberbürgermeister Lorig:
"... Seit ca. 2 Monaten befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca. 20-30 Meter) ... eine Mobilfunkanlage, die uns starke gesundheitliche Probleme bereitet, als diese wären: starke Hitzegefühle mit einhergehenden, nicht mit Schmerzmitteln zu unterdrückenden Kopfschmerzen, Herzrasen, aus unerklärlichen Gründen lange anhaltendes Nasenbluten, überhöhter Augendruck, was zur Folge hat, dass die Bindehaut gereizt ist, bis hin zu einem unangenehmen Brechgefühl, um nur einige Auffälligkeiten zu nennen. Auch Umfragen in der Nachbarschaft bestätigen ebenfalls identische und unerklärliche Gesundheitsprobleme ...
Unser Sohn und Ehefrau haben schon die Konsequenzen gezogen und werden von hier wegziehen. Sie sind noch jung, aber was passiert mit den älteren Menschen?"

19.09.2005: Untere Bauaufsichtsbehörde an Vodafone und an die BNetzA:
"Hinsichtlich der o.a. von Ihnen errichteten Mobilfunkanlage sind aus der Nachbarschaft massive Beschwerden hier eingegangen. Die im Strahlenbereich dieser Anlage wohnenden Anlieger klagen über starke gesundheitliche Probleme ...
Da jedoch aufgrund der vorgenannten berechtigten Nachbarbeschwerden davon auszugehen ist, dass von der o.a. Anlage eine gesundheitliche Gefährdung ausgeht, darf ich Sie bitten, die Anlage unverzüglich dahingehend zu überprüfen und mir über das von Ihnen Veranlasste Mitteilung zu machen."

21.09.2005: Oberbürgermeister an Ehepaar M.:
"... Allein die Prüfung, ob die Mobilfunkanlage entsprechend den einschlägigen Vorschriften betrieben wird, kann jedoch nach meiner Auffassung keine Antwort darauf geben, ob Ihre gesundheitlichen Beschwerden auf die Mobilfunkanlage zurückzuführen sind ..."

26.09.2005: Vodafone an Ehepaar M.:
"... Beim Aufbau, wie auch beim Betrieb unserer Mobilfunkstationen, werden alle gesetzlichen Auflagen und internationalen Sicherheitsstandards eingehalten. Die Einhaltung dieser Auflagen und Grenzwerte sind der Vodafone D2 GmbH im Rahmen der Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) zwingend vorgeschrieben. Inhaltlich folgt diese Rechtsverordnung den international akzeptierten Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unverändert. Nach dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Forschung und Technik, bei Einhaltung der Vorgaben und Bestimmungen des Gesetzgebers, ist keine gesundheitliche Beeinträchtigung der im unmittelbaren Umfeld wohnenden und arbeitenden Menschen durch Mobilfunksendeanlagen zu erwarten ..."

04.10.2005: Ehepaar M. an Oberbürgermeister Lorig:
"... Nach mehrmaligen Anrufen unsererseits war die Regulierungsbehörde bereit, eine Überprüfung der Anlage vorzunehmen. Am 28.09.2005 kamen zwei Herren bei uns vorbei und erklärten uns durch Anschauen der Mobilfunkanlage deren korrekte Funktionsweise. Eine entsprechende Messung konnte allerdings nicht vorgenommen werden, da momentan kein entsprechendes Gerät zur Verfügung stand.
... Unsere gesundheitlichen Beschwerden haben sie recht wenig bzw. überhaupt nicht interessiert. Wohl aber konnten sie uns durch eine Überprüfung versichern, dass unser Fernsehgerät fehlerfrei ist. Das ist aber zur Zeit vollkommen egal, da ein Aufenthalt in unserer Wohnung jeden Tag mehr zu einer Folter wird.
Hierauf telefonierten wir mit einem Herrn von der Firma Vodafone und beschrieben ihm unsere gesundheitlichen Beschwerden, die mittlerweile wesentlich schlimmer geworden sind.
Daraufhin kam er am 30.09.2005 tatsächlich persönlich vorbei, überprüfte die Sachlage mit einem Messgerät, das allerdings nach eigener Aussage ungeeignet für diese Art der Messung war, da ein entsprechendes Gerät so schnell nicht aufzutreiben sei.
Er fotografierte die Anlage und wollte uns überzeugen, dass unsere elektrischen Geräte (Toaster usw.) uns mehr schädigen als ihre Anlage."

10.10.2005: Vodafone an Ehepaar M.:
"In dem persönlichen Gespräch hatten Sie gebeten zu prüfen, ob eine zeitlich begrenzte Abschaltung eines Sektors möglich wäre. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass es eine grundsätzliche Entscheidung des Unternehmens gibt, derartige Abschaltungen nicht vorzunehmen. Dies ist u.a. durch den gesetzlichen Versorgungsauftrag der Mobilfunkbetreiber begründet.
... Wir können Ihnen nochmals versichern, dass es auch nach Einschätzung der internationalen Expertengremien keinerlei Zusammenhang zwischen den von Ihnen geschilderten Symptomen und Mobilfunkanlagen gibt ..."

10.10.2005: Protokoll von Rechts- und Ordnungsamt über Ortstermin mit Messung im Anwesen der Familie L.:
"... Auf dem der Terrasse vorgelagerten Gartengelände befindet sich ein hochwüchsiges Nadelgehölz mit abgestorbenem Geäst. Auch eine kleine Topftanne auf der Terrasse weist abgestorbene Zweige auf. Im rückwärtigen Gartenbereich des Anwesens D.straße Nr. 123 befindet sich ebenfalls ein besonders im oberen Teil stark beschädigter Baum. Dieses Anwesen befindet sich direkt neben dem Anwesen R.straße 1 mit der Mobilfunkanlage.
Die Eheleute M. schildern ihre Beeinträchtigungen: Brennen im ganzen Körper, spontanes ruckartiges Nasenbluten, blutunterlaufene Augen, erhöhtes Trinkbedürfnis, auch in den anderen Räumen des Anwesens. Herr L. hat Verbrennungen im Gesicht, er trägt zum Schutz einen Bauhelm.
1. Messergebnis: Maximalwert 1,11 V/m, Durchschnittswert 0,57 (Grenzwert 60 V/m)."

12.12.2005: Vodafone an Frau R.:
"Die getätigten Aussagen widersprechen dem aktuellen Stand der Forschung und den Meinungen internationaler und deutscher Expertenkommissionen - z.B. der Strahlenschutzkommission (SSK) -, die deutlich feststellen, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV geeignet sind, vor allen bekannten negativen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder (auch so genannten "athermischen Wirkungen") zu schützen."

15.01.2006: Bürgerinitiative Völklingen/Heidstock an Herrn Hecken, Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales (1. Schreiben):
"Ich wende mich an Sie als Gesundheitsminister des Saarlandes, da die Gesundheit der in der Umgebung des Anwesens Völklingen, R.straße 1, lebenden Menschen in Gefahr ist.
Auf dem Dach dieses Anwesens wurde im Sommer 2005 eine UMTS-Antenne von der Firma Vodafone installiert. Seit diesem Zeitpunkt häufen sich die gesundheitlichen Beschwerden in unterschiedlichem Ausmaß. Einige Nachbarn sind so sehr betroffen, dass sie sich kaum noch in ihren Häusern aufhalten können. Wie Ihnen bekannt ist, gibt es über das Gefährdungspotential solcher Mobilfunkanlagen unterschiedliche Auffassungen.
Die gesundheitlichen Beschwerden der Anwohner sind allerdings Fakt. Meine 9-jährige Tochter und ich leiden verstärkt unter Schlafstörungen ...
Aus diesem Grund wende ich mich an Sie als Gesundheitsminister mit der Bitte, alle Möglichkeiten zu überprüfen, die zu einer positiven Lösung des Problems für uns betroffene Bürger führen ..."

März 2006: Besuch von Herrn O. Schreiner, MdB, bei Ehepaar L. und weiteren Nachbarn

24.03.2006: Schreiben von MdB O. Schreiner an Vodafone:
"Im Nachgang zu einer Podiumsdiskussion in der Gemeinde 66780 Rehlingen-Siersburg, zu der u.a. auch der dortige Bürgermeister, Herr Martin Silvanus eingeladen hatte, habe ich auf deren Einladung hin die Familie L. in 66310 Völklingen (...) besucht. Herr und Frau L. sowie weitere dazu geladene Nachbarn trugen vor, dass sich bei ihnen nur einige Wochen nach der Inbetriebnahme eines Mobilfunksenders in der unmittelbaren Nachbarschaft (R.straße 1) verschiedene Krankheitssymptome eingestellt hätten, die so schwerwiegend seien, dass sie sich nur noch vorübergehend im jeweiligen Haus aufhalten könnten. Die Betroffenen seien bis zur Inbetriebnahme der Anlage weitgehend beschwerdefrei gewesen, so dass ein ursächlicher Zusammenhang der Inbetriebnahme der Anlage und der Beschwerden auf der Hand liege. Ich selbst mag auf Grund fehlender Fachkenntnis die Vorgänge nicht beurteilen.
Gleichwohl habe ich bei dem Besuch den Eindruck gewonnen, dass es sich bei den Betroffenen nicht um "eingebildete Kranke" handelt. ... Aus den genannten Gründen bitte ich darum, die Mobilfunkanlage aus dem dichten Wohngebiet in einen anderen Standort umzusetzen. ..."

10.07.2006: Bürgerinitiative Völklingen/Heidstock an Herrn Hecken, Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales (2. Schreiben):
"... Trotz mehrmaliger Anschreiben Betroffener hat sich an unserer prekären Situation vor Ort immer noch nichts getan zur Aufklärung der gehäuften Erkrankungen. Immerhin sind die Anwohner hier im Umkreis der Antenne schon seit Monaten erkrankt, seltsamerweise erst seit dem Aufbau der Antenne häufen sich die Beschwerden, bis hin zu starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Der Zustand wird immer unerträglicher. Sollten nicht zuerst die potentiellen Gefährdungen und Schädigungen der Anwohner zweifelsfrei geklärt sein - was bis heute nicht der Fall ist! Nicht nur zu unserem Schutz, sondern um alle Menschen hier im Saarland zu schützen. Es ist unverantwortlich, solch eine unerprobte Technik immer weiter auszubauen, ohne Rücksicht auf Verluste ..."

26.01.2007: Bürgerinitiative Völklingen/Heidstock an Herrn Hecken, Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales (3. Schreiben):
"Hiermit wende ich mich nochmals an Sie, den Gesundheitsminister des Saarlandes, im Namen der Betroffenen und als Interessensvertreter.
Die Menschen hier vor Ort können es einfach nicht begreifen, warum bisher das Gesundheitsamt immer noch nicht tätig geworden ist. Seit der Inbetriebnahme der UMTS-Antenne mit Richtfunk (im Juni 2005) hier in der R.straße 1 hat sich die Lebensqualität sehr verschlechtert. Gehäufte Erkrankungen, Minderung der Lebensqualität in den Anwesen, die sich nach und nach rund um den Sendemasten verstärken sind schon fast "Normalzustand" (Je nach Strahlenbelastung der Anwohner mehr oder weniger schlimm)!
Mittlerweile liegen weitere Beweise und Gutachten vor, die belegen, dass Menschen in der Nähe des Sendemastes immer mehr gesundheitlich abbauen. Viele Wohnungen rund um den Sendemasten stehen mittlerweile leer. Für die Hauseigentümer ist dies hier eine fatale Situation, auch fehlt es den Menschen an finanziellen Mitteln, sich ausreichend zu schützen in ihrem Eigentum. Kein normales Leben in den Wohnungen um den Sendemasten ist in unmittelbarer Nähe mehr möglich. Auch häufen sich die Arztbesuche der Bewohner, manch einer kann ohne medikamentöse Hilfe nicht in seiner Wohnung sein. Ist dies nicht schon Beweis genug hier endlich einzuschreiten und diese massive Mobilfunkanlage außerhalb des bewohnten Bereichs umzusetzen, bis die Technologie weiter ausgereift ist?
Sollte das Einhalten der jetzigen Grenzwerte das einzige Argument sein, das gegen uns spricht, so sagt dies doch aus, dass die Grenzwerte nichts als "Phrasen" sind. Wir Betroffene wissen es besser, denn wir erfahren die Einwirkungen der UMTS-Antenne am eigenen Leib! Grenzwerte? Eine Täuschung der Öffentlichkeit? Oder einfach nur Unwissenheit und Irrglaube? ...
Bezüglich unseres Gespräches am Montag den 22.01.2007 im Rathaus Völklingen (unter Zeugen) endlich hier vor Ort einzuschreiten und sich der Angelegenheit anzunehmen, so wie Sie es öffentlich versprochen haben, erwarten wir Ihre Rückantwort in den nächsten zwei Wochen."

Herr und Frau M. haben im Frühjahr 2007 wegen unerträglicher Beschwerden ihr Haus verlassen müssen.