Herr S.
Bamberg, den 24.07.07

An die Staatsanwaltschaft Bamberg

Strafantrag

Hiermit stelle ich Strafantrag (§§ 77 bis 77 d StGB) als Betroffener wegen Körperverletzung (§§ 223 ff StGB) durch Hochfrequenzemissionen ausgehend von DECT-Telefonen und WLAN aus einer benachbarten Wohnung meiner Wohnanlage, Straße E., Bamberg

gegen: Bundesamt für Strahlenschutz

Begründung:
Seit dem Einzug (Februar 2007) eines neuen Mieters, der ein DECT-Telefon und WLAN installiert hat, leide ich in meiner Wohnung unter extremen Blutdruckschwankungen bis zu 200/150 mmHg und unerträglichem Zischen im Kopf.
Seit einer Fortbildungsmaßnahme in Nürnberg im Jahr 2002, bei welcher ich, ohne es zunächst zu wissen, in einem Unterrichtsraum direkt unter einem neu errichteten Mobilfunksender zu sitzen kam, reagiere ich mit einer Vielzahl von Symptomen (s. Anlage) auf hochfrequente und niederfrequente elektromagnetische Felder. Meine Nachbarn hatten hierauf nach Mitteilung meiner Gesundheitsprobleme Rücksicht genommen und ihre DECT-Telefone entfernt.
Der neue Mieter hat auf meine Bitte und die Bitte des Gesundheitsamtes nicht reagiert. Er steht auf dem Standpunkt, dass es sich um eine zugelassene Technik handelt.
Daher sehe ich die Verantwortung beim Bundesamt für Strahlenschutz. Dieses Amt hat seit Jahren eine Vielzahl von Berichten von Ärzten sowie von Betroffenen über Gesundheitsschäden weit unterhalb der geltenden Grenzwerte erhalten und greift nicht ein zum Schutz der Menschen. Dem Bundesamt liegt mein Bericht durch die Veröffentlichung in der Broschüre der Bamberger Ärzteinitiative "Dokumentierte Gesundheitsschäden unter dem Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder (Mobilfunkanlagen, DECT, WLAN)" seit April 2005 vor. Frau G. Ziegelberger vom Bundesamt für Strahlenschutz hat diese Broschüre anlässlich einer Anhörung im Bayerischen Landtag persönlich erhalten.
In der Folge einer früheren Progenie-Kieferoperation sind meine Zähne metallüberkront und im Unterkiefer befinden sich zwei Drahtschlaufen.
Metall im Körper kann eine Empfangsantenne für hochfrequente Felder sein.

Aus diesem Grund macht die ICNIRP (Internationen Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) in ihren Richtlinien 1998 und die Strahlenschutzkommission im Jahr 2001 u.a. folgende Einschränkung bezüglich des Schutzes durch die geltenden Grenzwerte:

"Die Übereinstimmung mit den vorliegenden Richtlinien schließt Störungen von oder Wirkungen auf medizinische Geräte wie Metallprothesen, Herzschrittmacher, Defibrillatoren und Cochlea-Implantate nicht unbedingt aus. Störungen von Herzschrittmachern können bei Werten auftreten, die unterhalb der empfohlenen Referenzwerte liegen."

Weitere Einschränkungen innerhalb der Richtlinien hat die Bamberger Ärzteinitiative zusammengestellt (s. Anlage).

Nach schriftlicher Mitteilung des Landesamtes für Umweltschutz Augsburg vom August 2004 gibt es keine Studie über die Auswirkung von DECT-Telefonen auf die dauerexponierten Nutzer. Wieso hat das BfS nach den ersten Meldungen vor Jahren, u.a. auch von Dipl.-Ing. N. und Frau Stöcker vom Verein für Elektrosensible, nicht sofort derartige Studien veranlasst?

Auf der Fürther Ärztetagung "Mobilfunk und Gesundheit" am 22.10.05 hatte eine Ärztin ihren eigenen Fall vorgestellt. Ihre behandelnden Kollegen hatten keine medizinische Ursache für die extremen Blutdruckschwankungen und die einem Burn-out-Syndrom ähnelnden Symptome finden können. Die betroffene Ärztin wurde wieder gesund, nachdem ihr Mann das eigene DECT-Telefon entfernt hatte.

Die Grenzwerte schützen mich offensichtlich nicht. Wer schützt micht?

S.